Heiler in Europa

Heiler in DeutschlandDer Psychologe und Philosoph Dr. Harald Wiesendanger schätzt, dass jährlich bis zu drei Millionen Menschen allein in Deutschland die Dienste von Heilern in Anspruch nehmen. Die Situation der Heiler war bis 1939 dadurch gekennzeichnet, dass jeder sich uneingeschränkt als Heiler frei betätigen durfte.

Es oblag allein dem Hilfesuchenden, wem er sich mit seinen Beschwerden zuwandte.

Am 17.02.1939 wurde das Heilpraktikergesetz verabschiedet, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2001, welches die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt regelt. Danach durften neben Ärzten nur Heilpraktiker heilend tätig werden, die zuvor durch das Gesundheitsamt mit dem Ergebnis überprüft wurden, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Es wurden hinreichende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie in Diagnostik und Therapie erwartet.

Jeder, der ab dem 17.02.1939 bis zum 01.03.2004 ohne eine behördliche Erlaubnis die Heilkunde ausübte, tat dies illegal. Die Tätigkeit trat entweder in der Öffentlichkeit gar nicht in Erscheinung oder wurde teilweise stillschweigend geduldet bzw. behördlich und gerichtlich verfolgt.

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Heilers hat das Bundesverfassungsgericht - 1 BVR 784/03 - am 02.03.2004 gegen den Beschluss des Schleswigholsteinischen Oberverwaltungsgerichts einstimmig beschlossen, dass die Ausübung der Heiltätigkeit - auch wenn der Ausübende weder Arzt noch Heilpraktiker ist - unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist:

Es muss gewährleistet sein, das der Heiler die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hinweist, dass er eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt. Das kann durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch ein entsprechendes Merkblatt, das zu unterzeichnen ist, geschehen. Weiterhin darf der Heiler u.a. keine Diagnosen stellen, keine Heilversprechen abgeben und keine Medikamente verschreiben oder empfehlen. Es darf nicht der Eindruck einer medizinischen Behandlung entstehen.

In Deutschland hat sich der Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) mit derzeit 18 Mitgliedsvereinen und fast 3.800 Einzelmitgliedern etabliert. Neben vielen Informationen ist auch das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Internetseite des DGH www.dgh-ev.de unter Downloads abrufbar.

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